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Whistleblower System

Mit der „EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ und ihren nationalen Umsetzungen werden Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern innerhalb der EU gewährleistet. Dadurch werden Personen (Whistleblower) geschützt, die bestimmte Verstöße gegen lokales und Unionsrecht melden.

Die BFT hat ein Whistleblowing-System für interne und externe Hinweisgeber eingerichtet, die Rechtsverstöße melden wollen. Diese Plattform wird von einem professionellen externen Anbieter (LexisNexis/Baker McKensie/Loupe) betrieben. Die Vertraulichkeit und Anonymität der Informationen und des Hinweisgebers ist gewährleistet.

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